Hebesätze und Bevölkerungszahlen zum 30.06.2022
Die Gewerbesteuer sowie Grundsteuer A und B gehören zu den sogenannten Realsteuern - anders wird diese Art von Steuern auch Objektsteuern und Sachsteuern genannt. Das Besondere an den Realsteuern ist, dass einzelne Vermögensgegenstände wie ein Betrieb oder ein Grundstück besteuert werden. Für die Berechnung von den genannten Realsteuern werden sg. Hebesätze herangezogen, die in jeder Gemeinde in Deutschland unterschiedlich sein können. In der Gemeinde Sonderhofen liegt aktuell der Gewerbesteuerhebesatz bei 340% . Die Grundsteuer A und B Hebesätze liegen jeweils bei 350 und 350.
Die Ziffern 09 stehen im AGS für Bundesland: Freistaat Bayern. Die Ziffer 6 steht für Regierungsbezirk: Unterfranken.
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