Gewerbesteuer für Freelancer und Freiberufler

Wichtige Zahlen zu Gewerbesteuer

Gewerbesteuerfreibetrag
24.500
Gewerbesteuer Anrechnung
4fache des GwSt-Messbetrags
Durchschnittlicher Hebesatz
403, 32
Buchhaltungssoftware für Freelancer

1. Freiberufler

Freiberufler sind Personen, die eine selbstständige, berufliche Tätigkeit ausüben, die im Einkommensteuergesetz (EStG) in § 18 Abs. 1 Nr. 1 definiert ist. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Journalisten, Künstler und andere Berufe, die eine besondere Qualifikation oder eine schulische bzw. akademische Ausbildung erfordern.

  • Ihre Tätigkeit ist nicht gewerblich, sondern beruht auf einer persönlichen und fachlichen Qualifikation.
  • Sie sind von der Gewerbesteuer befreit.
  • Sie müssen keine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vornehmen.
  • Ihre Einkünfte werden als " Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" versteuert.

2. Freelancer

Der Begriff "Freelancer" ist im deutschen Steuerrecht nicht klar definiert. Er wird oft verwendet, um Selbstständige zu bezeichnen, die projektbezogen oder auf Zeit für verschiedene Auftraggeber arbeiten. Je nach Art der Tätigkeit können Freelancer entweder als Freiberufler oder als Gewerbetreibende eingeordnet werden.

  • Falls die Tätigkeit eines Freelancers unter die im EStG genannten Katalogberufe (oder ähnliche Tätigkeiten) fällt, gelten dieselben Regeln wie für Freiberufler.
  • Falls die Tätigkeit eines Freelancers jedoch nicht als freiberuflich angesehen wird, gilt er steuerlich als Gewerbetreibender. In diesem Fall:
    • Der Freelancer muss eine Gewerbeanmeldung vornehmen.
    • Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" zu versteuern.
    • Der Freelancer ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.

Wann ist ein Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit?

Freiberufler sind per Definition von der Gewerbesteuer befreit, da ihre Tätigkeit nicht als gewerblich, sondern als beruflich qualifiziert angesehen wird. Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen, weil ihre Einkünfte im EStG als "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" klassifiziert sind und nicht als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb". Daher fällt für Freiberufler keine Gewerbesteuer an.

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