Wichtige Zahlen zu Gewerbesteuer
Freiberufler sind Personen, die eine selbstständige, berufliche Tätigkeit ausüben, die im Einkommensteuergesetz (EStG) in § 18 Abs. 1 Nr. 1 definiert ist. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Journalisten, Künstler und andere Berufe, die eine besondere Qualifikation oder eine schulische bzw. akademische Ausbildung erfordern.
Der Begriff "Freelancer" ist im deutschen Steuerrecht nicht klar definiert. Er wird oft verwendet, um Selbstständige zu bezeichnen, die projektbezogen oder auf Zeit für verschiedene Auftraggeber arbeiten. Je nach Art der Tätigkeit können Freelancer entweder als Freiberufler oder als Gewerbetreibende eingeordnet werden.
Freiberufler sind per Definition von der Gewerbesteuer befreit, da ihre Tätigkeit nicht als gewerblich, sondern als beruflich qualifiziert angesehen wird. Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen, weil ihre Einkünfte im EStG als "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" klassifiziert sind und nicht als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb". Daher fällt für Freiberufler keine Gewerbesteuer an.
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