Die Gewerbesteuer (GewSt) gehört zu der Gruppe der sg. Realsteuern. Sie wird auch Gewerbeertragsteuer geannt. Gewerbesteuer wird auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Wichtige Bestandteile sind Gewerbeertrag, Gewerbesteuermessbetrag sowie der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, der bei mindestes 200% liegen muss. Bestimmen Gewerbesteuersubjekten wird auch ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€ gewährt.
Jetzt deinen Gewerbesteuerhebesatz ermittelnGewerbesteuer ist wie die anderen Realsteuern standortabängig und die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer hängt vom Ort des Firmensitzes ab. Eine Firmensitzverlegung kann unter Umständen zur Senkung der Gewerbesteuerlast führen. Auch die Unternehmensform hat Einfluss auf die Höhe der Gewerbesteuer. Z.b ein Freiberufler muss keine Gewerbesteuer entrichten, während ein Einzelunternehmen regelmäßig gewerbesteuerpflichtig ist. (Keine Steuer- oder Rechtsberatung)
Jetzt Gewerbesteuerhebesätze vergleichenFür die Berechnung der Gewerbesteuer wird Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewinn) gem. EStG bzw. KStG zuzüglich der Hinzurechnungen und abzüglich der Kürzungen herangezogen. Daraus ergibt sich der Gewerbeertrag. Dieser wird auf volle 100€ abgerundet. Von dem Betrag wird der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€ abgezogen (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Weiter wird der Betrag mit der Steuermesszahl (3.5%) un dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert.
Gewerbesteuer muss jeder zahlen, der ein Gewerbe anmeldet. Dazu gehören alle Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sowie Einzelunternehmen. Befreit von der Gewerbesteuer sind hingegen Freiberufler, zu denen unter anderem Ärzte, Journalisten, Ingenieure und beratende Betriebswirte gehöhren.
Seit 2008 steigt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz kontinuierlich, wobei es zuletzt in 2020 eine leichte Absenkung gegeben hat. Stand 2020 hat sich der Gewerbesteuerhebesatz auf 400 eingependelt.
Gewerbesteuer ist die Haupteinnahmenquelle für die Kommunen. Die Steuer wird aufgrund des Steuermessbetrags mit einem Hebesatz festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist (§ 16 GewStG).
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